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SE-Verwaltung

Der Tätigkeitsumfang bei der SE-Verwaltung ist ähnlich dem Tätigkeitsumfang der Mietverwaltung, mit dem Unterschied, dass es sich hierbei um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung oder einem Gewerbe, dem sogenannte Sonder- oder Teileigentum, in einem größeren Objekt handelt. Daher übernehmen wir neben dem Abschluss der Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Wohnungsübergaben auch die Vertretung des Eigentümers bei der Eigentümerversammlung.

 

Hier ein Auszug aus unserem Leistungsverzeichnis

 ·       Vertragsabwicklung
·        Ein/ Auszüge
·        Mieterabrechnung auf Grundlage der Hausgeldabrechnung
·        Mahnwesen
·        Objektbegehung
·        Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
·        und vieles mehr…